Bava Kamma 193

Kapitel 193

א ומי אמר רב עבדא כמקרקעי דמי והאמר רב דניאל בר רב קטינא אמר רב התוקף בעבדו של חבירו ועשה בו מלאכה פטור ואי ס"ד עבדא כמקרקעי דמי אמאי פטור ברשותא דמריה קאי
1 Kann Rabh denn gesagt haben, Sklaven gleichen Grundstücken, R. Daniel b. R. Qaṭṭina sagte ja im Namen Rabhs, wer einen fremden Sklaven ergreift und ihn zur Arbeit anhält, sei frei; weshalb ist er frei, wenn man sagen wollte Sklaven gleichen Grundstücken, er befindet sich ja im Besitze seines Herrn!? –
ב הכא במאי עסקינן שלא בשעת מלאכה כי הא דשלח ליה רבי אבא למרי בר מר בעי מיניה מרב הונא הדר בחצר חבירו שלא מדעתו צריך להעלות לו שכר או אין צריך להעלות לו שכר ושלחו ליה אינו צריך להעלות לו שכר
2 Hier handelt es sich um den Fall, wenn es außerhalb der Arbeitszeit erfolgt ist. So ließ einst R. Abba dem Mari b. Mar sagen, er möge R. Hona fragen, ob derjenige, der in einem fremden Hofe ohne sein Wissen wohnt, diesem Miete zahlen müsse oder nicht, und dieser ließ ihm erwidern, er brauche keine Miete zu zahlen. –
ג הכי השתא בשלמא התם בין למ"ד ביתא מיתבא יתיב ניחא ליה בין למ"ד (ישעיהו כד, יב) ושאיה יוכת שער ניחא ליה
3 Was soll dies: allerdings ist ihm dies in jenem Falle lieb, sowohl nach demjenigen, welcher begründet: ein bewohntes Haus erhält sich, als auch nach demjenigen, welcher begründet:<i>Verwüstung zertrümmert</i><i>das Tor</i>,
ד אלא הכא מי ניחא ליה דנכחוש עבדיה אמרי ה"נ ניחא ליה דלא ליסתרי עבדיה
4 hierbei aber ist es ihm nicht lieb, daß sein Sklave abmagere. – Ich will dir sagen, auch hierbei ist es ihm lieb, daß sein Sklave nicht müßig gehe.
ה בי רב יוסף בר חמא הוו תקיף עבדי דאינשי דמסיק בהו זוזי ועבדי בהו מלאכה א"ל רבה בריה מ"ט עביד מר הכי א"ל דאמר רב נחמן עבדא נהום כריסיה לא שוי אמר ליה אימא דאמר רב נחמן כגון דארו עבדיה דמרקיד בי כובי כולהו עבדי מעבד עבדי
5 R. Joseph ließ Sklaven von Leuten, die ihm Geld schuldeten, ergreifen und sie zur Arbeit anhalten. Da sprach sein Sohn Rabba zu ihm: Wieso tut dies der Meister!? Dieser erwiderte: R. Naḥman sagte, ein Sklave sei nicht einmal das Brot seines Bauchs wert. Jener entgegnete: R. Naḥman sagte es nur von solchen, die seinem Sklaven Daro gleichen, der sich in den Wirtshäusern herumtreibt, alle anderen Sklaven aber arbeiten ja.
ו א"ל אנא כרב דניאל סבירא לי דאמר רב דניאל בר רב קטינא אמר רב התוקף בעבדו של חבירו ועשה בו מלאכה פטור אלמא ניחא ליה דלא ליסתרי עבדיה
6 Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht R. Daniéls, denn R. Daniél b. R. Qaṭṭina sagte im Namen Rabhs, wer einen fremden Sklaven ergreift und ihn zur Arbeit anhält, sei frei; demnach ist es jedem lieb, daß sein Sklave nicht müßig gehe.
ז אמר ליה הני מילי היכא דלא מסיק בהו זוזי מר כיון דמסיק בהו זוזי מיחזי כרבית דאמר רב יוסף בר מניומי אמר רב נחמן אף על פי שאמרו הדר בחצר חבירו שלא מדעתו א"צ להעלות לו שכר הלוהו ודר בחצר חבירו צריך להעלות לו שכר א"ל הדרי בי:
7 Jener entgegnete: Dies nur, wenn er [vom Eigentümer] kein Geld zu fordern hat, der Meister aber hat ja von diesen Geld zu fordern, somit hat dies den Anschein des Wuchers. So sagte auch R. Joseph b. Minjomi im Namen R. Naḥmans: Obgleich sie gesagt haben, wer in einem fremden Hofe ohne sein Wissen wohnt, brauche ihm keine Miete zu zahlen, so muß er ihm dennoch, wenn er ihm Geld geborgt hat, Miete zahlen. Da erwiderte dieser: Ich trete zurück.
ח איתמר התוקף ספינתו של חבירו ועשה בה מלאכה אמר רב רצה שכרה נוטל רצה פחתה נוטל ושמואל אמר אינו נוטל אלא פחתה
8 Es wurde gelehrt: Wenn jemand ein fremdes Schiff ergreift und es zur Arbeit verwendet, so kann [der Eigentümer], wie Rabh sagt, wenn er will, den Mietslohn, und wenn er will, die Abnutzung, und wie Šemuél sagt, nur die Abnutzung verlangen.
ט אמר רב פפא לא פליגי הא דעבידא לאגרא הא דלא עבידא לאגרא ואיבעית אימא הא והא דעבידא לאגרא הא דנחית ליה אדעתא דאגרא והא דנחית ליה אדעתא דגזלנותא:
9 R. Papa sagte: Sie streiten aber nicht; das eine in dem Falle, wenn es zum Vermieten bestimmt ist, und das andere in dem Falle, wenn es nicht zum Vermieten bestimmt ist. Wenn du aber willst, sage ich: beides in dem Falle, wenn es zum Vermieten bestimmt ist, nur gilt das eine in dem Falle, wenn er bei der Besitznahme Lohn zu zahlen beabsichtigt hat, und das andere in dem Falle, wenn er es zu rauben beabsichtigt hat.
י גזל מטבע ונסדק [וכו']: אמר רב הונא נסדק נסדק ממש נפסל פסלתו מלכות
10 E<small>INE</small> M<small>ÜNZE GERAUBT HAT UND SIE GESPRUNGEN IST &amp;C</small>. R. Hona sagte: [Der Ausdruck] ‘gesprungen’ ist wörtlich zu verstehen, und unter ‘verrufen’ ist zu verstehen, wenn die Regierung sie verrufen hat.
יא ורב יהודה אמר פסלתו מלכות נמי היינו נסדק אלא ה"ד נפסל שפסלתו מדינה זו ויוצאה במדינה אחרת
11 R. Jehuda aber sagte: Wenn die Regierung sie verrufen hat, so ist dies ebenso, als würde sie gesprungen sein, vielmehr ist unter ‘verrufen’ zu verstehen, wenn die eine Provinz sie verrufen hat und in der anderen Provinz sie noch im Verkehr ist.
יב א"ל רב חסדא לרב הונא לדידך דאמרת נפסל פסלתו מלכות הרי פירות והרקיבו יין והחמיץ דכי פסלתו מלכות דמי וקתני משלם כשעת הגזילה
12 R. Ḥisda sprach zu R. Hona: Nach deiner Erklärung, daß unter ‘verrufen’ zu verstehen sei, wenn die Regierung sie verrufen hat, gleicht dies ja dem Falle, wenn er Früchte geraubt hat und sie verfault sind, oder Wein und er sauer geworden ist, und von diesem lehrt er ja, es sei nach [dem Werte] beim Rauben zu bezahlen!?
יג א"ל התם נשתנה טעמו וריחו הכא לא נשתנה
13 Dieser erwiderte: Da ist der Geschmack und der Geruch verändert worden, hierbei aber nicht.
יד א"ל רבא לרב יהודה לדידך דאמרת פסלתו מלכות נמי היינו נסדק הרי תרומה ונטמאת דכי פסלתו מלכות דמי וקתני אומר לו הרי שלך לפניך
14 Raba sprach zu R. Jehuda: Nach deiner Erklärung, wenn die Regierung sie verrufen hat, sei dies ebenso als wäre sie gesprungen, gleicht dies ja dem Falle, wenn er Hebe geraubt hat und sie unrein geworden ist, und er lehrt, er könne zu ihm sagen: da hast du deines!?
טו א"ל התם לא מינכר היזיקה הכא מינכר היזיקה
15 Dieser erwiderte: Da ist die Schädigung nicht kenntlich, hierbei ist die Schädigung kenntlich.
טז איתמר המלוה את חבירו על המטבע ונפסלה המטבע רב אמר
16 Es wurde gelehrt: Wenn jemand einem etwas auf eine Münze geborgt hat und die Münze verrufen worden ist, so muß er, wie Rabh sagt,